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   OLG Koblenz, 14.08.1998 - 10 U 1273/97   

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https://dejure.org/1998,7329
OLG Koblenz, 14.08.1998 - 10 U 1273/97 (https://dejure.org/1998,7329)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14.08.1998 - 10 U 1273/97 (https://dejure.org/1998,7329)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14. August 1998 - 10 U 1273/97 (https://dejure.org/1998,7329)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 8; BGB § 242; AGBG § 1; AGBG § 9
    Qualifikation der Spalten "Versicherungsbeginn" und "Versicherungsablauf" im Antragsformular

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AGBG §§ 1 9; BGB § 242; VVG § 8
    Formularvertrag mit Wahlmöglichkeiten und AGBG

Papierfundstellen

  • VersR 1999, 875
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.02.1996 - IV ZR 16/95

    Begriff der Allgemeinen Geschäftsbedingung bei mehreren vorformulierten

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.08.1998 - 10 U 1273/97
    Sind in einem Antragsformular die Spalten "Versicherungsbeginn" und "Versicherungsablauf" offen, ist dem Versicherungsnehmer nicht nur formal, sondern auch tatsächlich und unbeeinflußt von Vorformulierungen die freie Wahl einer ihm richtig erscheinenden Versicherungsdauer gelassen; dieser Formularteil stellt demgemäß keine Allgemeine Geschäftsbedingung dar (im Anschl. an BGH NJW 1996, 1676 ; BGH VersR 1996, 741 ; BGH NJW 1998, 1066 ).

    Eine vorformulierte Vertragsbedingung liegt allerdings dann vor, wenn der Verwender des Antragsformulars die vertragliche Regelung mit Wiederholungsabsicht jeweils hand- oder maschinenschriftlich in den Formulartext einfügt (BGH NJW 1988, 410 ; BGH NJW 1992, 2757 ) oder wenn er seine Vertreter dazu anhält, bei allen künftigen Vertragsschlüssen immer nur eine bestimmte Regelung - hier: Vertragslaufzeit von 10 Jahren - akzeptieren zu lassen (BGH NJW 1996, 1676/1677; BGH VersR 1996, 741, 742; BGH NJW 1988, 1066, 1068).

  • BGH, 03.04.1996 - IV ZR 98/95

    Individualvereinbarung einer in einem Formular nicht eingetragenen Laufzeit

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.08.1998 - 10 U 1273/97
    Sind in einem Antragsformular die Spalten "Versicherungsbeginn" und "Versicherungsablauf" offen, ist dem Versicherungsnehmer nicht nur formal, sondern auch tatsächlich und unbeeinflußt von Vorformulierungen die freie Wahl einer ihm richtig erscheinenden Versicherungsdauer gelassen; dieser Formularteil stellt demgemäß keine Allgemeine Geschäftsbedingung dar (im Anschl. an BGH NJW 1996, 1676 ; BGH VersR 1996, 741 ; BGH NJW 1998, 1066 ).

    Eine vorformulierte Vertragsbedingung liegt allerdings dann vor, wenn der Verwender des Antragsformulars die vertragliche Regelung mit Wiederholungsabsicht jeweils hand- oder maschinenschriftlich in den Formulartext einfügt (BGH NJW 1988, 410 ; BGH NJW 1992, 2757 ) oder wenn er seine Vertreter dazu anhält, bei allen künftigen Vertragsschlüssen immer nur eine bestimmte Regelung - hier: Vertragslaufzeit von 10 Jahren - akzeptieren zu lassen (BGH NJW 1996, 1676/1677; BGH VersR 1996, 741, 742; BGH NJW 1988, 1066, 1068).

  • BGH, 13.11.1997 - X ZR 135/95

    Behandlung der im Formular offen gelassenen Vertragslaufzeit als AGB

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.08.1998 - 10 U 1273/97
    Sind in einem Antragsformular die Spalten "Versicherungsbeginn" und "Versicherungsablauf" offen, ist dem Versicherungsnehmer nicht nur formal, sondern auch tatsächlich und unbeeinflußt von Vorformulierungen die freie Wahl einer ihm richtig erscheinenden Versicherungsdauer gelassen; dieser Formularteil stellt demgemäß keine Allgemeine Geschäftsbedingung dar (im Anschl. an BGH NJW 1996, 1676 ; BGH VersR 1996, 741 ; BGH NJW 1998, 1066 ).
  • BGH, 30.09.1987 - IVa ZR 6/86

    Verwendung von AGB bei Übernahme in den Vertragstext aus dem Gedächtnis; Annahme

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.08.1998 - 10 U 1273/97
    Eine vorformulierte Vertragsbedingung liegt allerdings dann vor, wenn der Verwender des Antragsformulars die vertragliche Regelung mit Wiederholungsabsicht jeweils hand- oder maschinenschriftlich in den Formulartext einfügt (BGH NJW 1988, 410 ; BGH NJW 1992, 2757 ) oder wenn er seine Vertreter dazu anhält, bei allen künftigen Vertragsschlüssen immer nur eine bestimmte Regelung - hier: Vertragslaufzeit von 10 Jahren - akzeptieren zu lassen (BGH NJW 1996, 1676/1677; BGH VersR 1996, 741, 742; BGH NJW 1988, 1066, 1068).
  • BGH, 09.03.1992 - II ZR 195/90

    Berücksichtigung interner BGB -Gesellschafter-Ansprüche nach Auflösung einer

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.08.1998 - 10 U 1273/97
    Eine vorformulierte Vertragsbedingung liegt allerdings dann vor, wenn der Verwender des Antragsformulars die vertragliche Regelung mit Wiederholungsabsicht jeweils hand- oder maschinenschriftlich in den Formulartext einfügt (BGH NJW 1988, 410 ; BGH NJW 1992, 2757 ) oder wenn er seine Vertreter dazu anhält, bei allen künftigen Vertragsschlüssen immer nur eine bestimmte Regelung - hier: Vertragslaufzeit von 10 Jahren - akzeptieren zu lassen (BGH NJW 1996, 1676/1677; BGH VersR 1996, 741, 742; BGH NJW 1988, 1066, 1068).
  • OLG Düsseldorf, 13.05.2003 - 4 U 219/02

    Kündigung des Versicherungsvertrages durch den Versicherungsnehmer gegenüber dem

    Ob der Versicherungsvertrag einer ordentlichen Kündigung zugänglich war, obwohl - ausweislich des Versicherungsscheins vom 29. Dezember 2000 - eine Befristung bis zum 1. Juli 2001 bestand, kann dahinstehen, weil selbst eine unberechtigte Kündigung des Versicherungsnehmers nach der Rechtsprechung zur Beendigung des Versicherungsverhältnisses führt, wenn der Versicherer sie nicht unverzüglich zurückweist (OLG Karlsruhe VersR 2002, 1497; OLG Koblenz VersR 1999, 875, 876; OLG Hamm VersR 1977, 999; Römer, a.a.O., § 8 Rn 18).
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